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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih von Sportgeräten

Sport + Mode Wemhoff - Astenstr. 7 - 59955 Winterberg

Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Leihvertrages.

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
  2. Das Material ist nicht versichert.
  3. Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert des Leihobjektes in Rechnung gestellt bzw. anbelastet.
  4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjektes muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
  5. Bei teilweiser Beschädigung des Materials wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
  6. Der Umtausch des Leihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich. Auch der Tausch gegen Artikel höherer Kategorie ist gegen Aufpreis möglich, jedoch ist eine Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer Kategorien unmöglich.
  7. Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 09:00 Uhr morgens des darauf folgenden Tages.
  8. Die vorzeitige Auflösung des Leihvertrages ist mittels Rückgabe des Leihobjektes möglich, jedoch ohne generellen Anspruch auf Erstattung der anteiligen Leihgebühr. Eine anteilige Erstattung liegt im Ermessen des Verleihers.
  9. Rückvergütungen werden bei Krankheit und/oder Unfall, unter Vorlegen eines ärztlichen Attests, vorgenommen.
  10. Für die Einstellung der Bindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit der Unterschrift erklärt sich der Kunde mit der fachgerechten Bindungseinstellung gemäß ISO-Norm 11088/13993 einverstanden. Er bestätigt, dass er die persönlichen Angaben zur Ermittlung des korrekten Z-Wertes richtig angegeben hat. Der Mieter hat die korrekte Einstellung des ermittelten Wertes durch den Verleih-Mitarbeiter lt. Skala (inkl. angegebener Korrekturen aus der vorsaisonalen Prüfung) geprüft.
  11. Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur bei Vorlage einer entsprechenden Legitimationsbescheinigung durch den Mieter möglich. Alternativ kann ein Pfand hinterlegt werden.
  12. Der Mieter ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten für den Zweck der  Bindungseinstellung und Legitimationsprüfung einverstanden.

Altastenberg, November 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen Skischule Altastenberg Leber & Wemhoff GbR

Astenstr. 7, 59955 Winterberg-Altastenberg
(nachfolgend auch „Skischule“ genannt)

§ 1 Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Altastenberg Leber & Wemhoff GbR und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule). Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skilaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Skilauf.

§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über das Büro der Skischule in den Geschäftsräumen von Sport+Mode Wemhoff in Winterberg-Altastenberg. Die Anmeldung ist erst dann für die Skischule verbindlich, wenn eine Bestätigung seitens der Skischule erfolgt ist und Kursgebühr vollständig bezahlt wurde.
Bei einer Voranmeldung per Telefon, Internet oder Email ist der Teilnehmer auch bei Nichterscheinen zum Skikurs zur Entrichtung der Kursgebühr verpflichtet.
Es besteht kein Anrecht auf Kurse irgendwelcher Form. Über die Einteilung der Kurse und Teilnahme oder Nichtteilnahme von den einzelnen Kunden entscheidet allein die Skischule.
Der Vertragspartner hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären.

§ 3 Kursgebühr / Preise
Die Berechnung erfolgt in Euro zu dem am Tag geltenden Preis gemäß Aushang in den Geschäftsräumen von Sport+Mode Wemhoff, Altastenberg.

§ 4 Absage einer Anmeldung durch die Skischule
Die Skischule hat das Recht, eine Anmeldung vor Kursbeginn abzusagen. Dies kann aufgrund einer Über- bzw. Unterbelegung der gewählten Leistungsklasse oder schlechten Witterungsbedingungen erforderlich sein. Wenn mit dem Teilnehmer kein Alternativkurs bzw. Alternativtag vereinbart werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der Gebühren.

§ 5 Liftkarten
Liftkarten sind vom Teilnehmer selbst zu bezahlen. Auskünfte über Liftkartenkosten im Voraus sind unverbindlich. Der Zauberteppich im Kinderland ist im Kurspreis enthalten.

§ 6 Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeiten entsprechen den Angaben in den Prospekten, können aber auch aus aktuellen Anlassen verändert werden. Falls sich die Unterrichtszeiten ändern wird das im Skischulbüro bekannt gegeben. Die Skischule haftet nicht für ausgefallene Unterrichtszeiten, die durch Busverspätungen (z.B. Verkehrs-, Straßen- oder Witterungsverhältnisse, Busdefekten, Unfällen usw.) entstanden sind.

§ 7 Unterbrechung des Unterrichts
Ungünstige Witterungs- und Schneeverhältnisse, gefährliche Umstände usw. können zu einer Unterbrechung des Unterrichts führen. Die Entscheidung über die Unterbrechung des Unterrichts obliegt allein der Skischule. Dieser Entscheidung ist zu entsprechen. Die ausgefallene Skikurszeit wird nachgeholt. Eine Rückzahlung der Teilnehmergebühren für den ausgefallenen Teil des Kurses kann nur dann erfolgen, wenn eine Nachholung aufgrund Schneemangels nicht möglich ist. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 8 Pausen
Die angegebenen Pausenzeiten während der Skikurse können vom Skilehrer individuell abgeändert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Witterung oder andere aktuelle Ereignisse dies erfordern. Darüber hinaus kann der Skilehrer zusätzliche Pausen ansetzen, wenn er dies für erforderlich hält. Minderjährige Kinder und Jugendliche sind während der regulären oder abgesprochenen Pausenzeiten von Ihren Eltern oder einer sonstigen erziehungsberechtigten Person am vereinbarten Treffpunkt zu übernehmen und zu betreuen. Eine Aufsicht durch den Skilehrer erfolgt in dieser Zeit nicht.

§ 9 Abmeldung beim Skilehrer
Verlässt ein Teilnehmer seine Gruppe während der Unterrichtszeiten oder während der Betreuung, muss er sich selbst, bzw. seine Eltern oder sonstige erziehungsberechtigte Personen, bei dem betreffenden Skilehrer / Betreuer abmelden. Für eine unerlaubte Entfernung vom Skikurs übernimmt die Skischule keine Haftung. Ferner entfällt eine Haftung der Skischule, wenn ein Teilnehmer infolge Entfernens oder Nichtabmeldung die Heimfahrt versäumt.

§ 10 Ausschluss vom Kurs
Bei Beschwerden von anderen Kursteilnehmern, Eltern oder Skilehrern über das unangemessene Verhalten eines Kursteilnehmers während des Kurses, kann die Skischule den Kursteilnehmer von einer weiteren Teilnahme am Unterricht ausschließen. In diesem Fall entfällt das Recht des Kursteilnehmers auf eine Erstattung von anteiligen Gebühren.

§ 11 Alter und körperliche Verfassung
In der Skischule können Teilnehmer ab 4 Jahre angemeldet werden. Voraussetzung bei allen Altersstufen ist eine gute körperliche Verfassung (bei evt. Beschwerden sollte der Hausarzt diesbezüglich gefragt werden). Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde, dass ihm körperliche Beschwerden, die einer Teilnahme entgegenstehen, nicht bekannt sind. Sollte sich der Teilnehmer während des Kurses körperlich oder bei der Wahl des Geländes überfordert fühlen, so ist dies dem Skilehrer unverzüglich anzuzeigen.

§ 12 Rückerstattung bei Rücktritt eines Teilnehmers
Nach Beginn des 1. Kurstages ist keine Rückerstattung möglich. Die Rückerstattung der Kursgebühr für versäumte Kurszeiten ist ausgeschlossen. Das Recht auf eine Ersatzleistung besteht nicht. 

§ 13 Verlorene bzw. beschädigte Gegenstände
Die Skischule haftet nicht für Ski, Schuhe, Zubehör, Bekleidung, Geld und persönliche Gegenstände, die während des Unterrichts oder Unterrichtspausen verloren gehen oder beschädigt werden. Die Teilnehmer sind jederzeit selbst für die genannten Gegenstände verantwortlich, dies bezieht sich auch auf geliehene Gegenstände, insbesondere die Skiausrüstung.

§14 Sicherheit
Jeder Ski und jede Bindung muss vor Kursbeginn von einem Fachgeschäft überprüft und eingestellt werden. Eine Haftung der Skischule bezüglich Mängel an Ski, Bindung und sonstiger Ausrüstung wird ausgeschlossen, ebenso können Mängel zum Ausschluss am Unterricht führen. Ratschläge des Skilehrers diesbezüglich sind unverbindlich.
Es gelten beim Skifahren die FIS Verhaltens- Regeln. Den Anweisungen des Skilehrers ist jederzeit Folge zu leisten.

§ 15 Haftung
Jeder Teilnehmer muss für seine Versicherungen selbst sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Skischule. Die Skischule weist darauf hin, dass beim Skisport grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Verletzungen besteht. Der Kursteilnehmer hat dem Skilehrer unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich körperlich oder bei der Wahl des Geländes überfordert fühlt. Die Skischule haftet nicht für Unfälle und Verletzungen, die in der Natur des Skisports liegen oder aus Versäumnissen des Teilnehmers entstehen, auf eine Überforderung hinzuweisen.

§ 16 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Standort der Skischule in D-59955 Winterberg-Altastenberg.

§ 17 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Altastenberg sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

§ 18 Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bedingungen. Es gelten dann ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

 

Altastenberg, November 2016